Dieser Film ist so schrecklich, dass er über dreißig Jahre lang beschlagnahmt war. Ab dem 19. Oktober 2023 läuft die Fortsetzung endlich im Kino.
Während „Man-Eater“ 36 Jahre der Öffentlichkeit wegen seinen grausamen Szenen vorenthalten wurde, ist das eingefleischte Horror-Publikum von heute schon einige schlimmere Dinge gewohnt. Ab dem 19. Oktober 2023 könnt ihr die Fortsetzung „Man-Eater – Der Menschenfresser ist zurück“ im Kino sehen. Und dort geht es ähnlich blutig zu: Um eine gute These für ihre Abschlussarbeit schreiben zu können, lässt sich eine Gruppe von Studentinnen überreden, gemeinsam mit ihrer Professorin Nora (Monica Carpanese) in die Tiefen eines ehemaligen Bunkers hinabzusteigen. Von einem schon seltsam aussehenden Hausmeister in den Bunker geführt, soll die Truppe insgesamt 24 Stunden dort aushalten. Doch schnell stellt sich heraus, dass sie dort unten nicht allein sind. Ein Anthropophagus, ein Menschenfresser ist unter ihnen und sie sind gefundenes Fressen für ihn... Können sie dem Horror entkommen?
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Deswegen wurde „Man-Eater“ beschlagnahmt
„Man-Eater“ ist ein italienisches Horror-Franchise von Joe D'Amato, ein Pseudonym des Drehbuchautors Massaccesi. Der erste „Man-Eater“ erschien 1980 unter dem Originaltitel „Antropophagus“. Der Originalfilm wurde mit sehr wenig Budget gedreht und Joe D'Amato hatte nicht viel dafür übrig, Spannung in seinem Film aufzubauen, sondern setzte stattdessen auf so viel Gore wie möglich. Letzteres war auch der Grund dafür, dass der Film in Deutschland zunächst zensiert wurde. Als Grund gab die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien den übermäßig gezeigten Gore an, der bei den Zuschauer*innen zu körperlichen Beschwerden geführt haben soll. Diese Beschwerden sollen vor allem von einer Szene gekommen sein, in der ein Embryo von dem Antropophagus gefressen wird. Weiter enthält der Film Gewaltverherrlichung und wurde deswegen in ganz Deutschland beschlagnahmt. Es wurde eine um insgesamt neun Minuten gekürzte Fassung mit einer Altersfreigabe von 16 Jahren auf den Markt gebracht.
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Jetzt darf der „Man-Eater“ wieder gezeigt werden
Am 5. August 2022 wurde die Beschlagnahmung des Films aufgehoben. Eine Prüfung der Altersfreigabe steht allerdings noch aus. Trotzdem warnt der deutsche Fimverleih Dropout Cinema davor, dass sensible Zuschauer*innen vom Schauen des Films absehen sollten. Zu krass und extrem seien die gezeigten Szenen, in denen nicht davor zurückgeschreckt wird, das Abschneiden einer Zunge in einer großen Nahaufnahme zu zeigen. Wer also auf billige Splatter- und Goreeffekte steht, ist bei diesem Film und vor allem diesem Drehbuchautor genau richtig. Wer lieber nachts in Ruhe schlafen möchte, sollte sich lieber etwas anderes anschauen. Ansehen auf eigene Gefahr, hervorgerufener Brechreiz ist nicht auszuschließen!
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