Nur echte Raritäten dürfen im Händlerraum von „Bares für Rares“ zur Schau gestellt werden, Nachbauten oder Fälschungen haben das Nachsehen. Daran ändert auch ein freundlicher Plausch mit Moderator Horst Lichter nichts.
Ingo von Nordheim wollte sich bei „Bares für Rares“ von zwei alten Ofenplatten trennen, die im gusseisernen Originalzustand durchaus für einige hundert Euro gehandelt werden. Doch bevor die schweren Geschütze begutachtet werden konnten, geriet der Rheinländer ins Plaudern. Auf die Frage, woher denn sein Nachname stamme, verriet der Düsseldorfer, dass ein Vorfahre einst am Königsmord von Kaiserswerth beteiligt gewesen sein soll.
Bevor der Inhaber eines Fitnessstudios weitere dunkle Geheimnisse über seine Familie aufdecken konnte, betrat Experte Albert Maier den Raum und inspizierte die beiden Schwergewichte. Leider konnte der Sachverständige nichts zur guten Laune des Verkäufers beitragen, vielmehr hatte er schlechte Nachrichten im Gepäck. So handelte es sich leider nicht um Originale, sondern lediglich um Kopien, sodass keine Wertfindung möglich war.
Keine Händlerkarte für Nachbauten
So sympathisch ihm der Verkäufer auch war, eine Händlerkarte konnte ihm Horst Lichter nicht überreichen. Damit blieb er konsequent bei den Regeln von „Bares für Rares“, die besagen, dass nur echte Antiquitäten oder Originale verkauft werden dürfen. „Da sind mir die Hände gebunden“, so der abschließende Kommentar des Moderators.
Kopien, Nachbauten und Fälschungen werden nicht zu Waldi und Co. vorgelassen. So musste Ingo von Nordheim seine Ofenplatten notgedrungen wieder mit nach Hause nehmen. Hoffen wir, dass ihm wenigstens jemand beim Tragen behilflich war. Deutlich besser lief es in diesen Fällen. Hier sind die teuersten Verkäufe aus „Bares für Rares“.
„Bares für Rares“ läuft werktags um 15:05 Uhr im ZDF, Wiederholungen strahlt der Ableger ZDF Neo um 10:55 Uhr und um 19:20 Uhr aus. Das Konzept hat sich bis heute nicht verändert. Menschen wie Ingo von Nordheim lassen ihre Ware von Sachverständigen bewerten und feilschen dann im Händlerraum um den Verkaufspreis. Voraussetzung ist natürlich, dass es sich nicht um Kopien oder Fälschungen handelt.
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