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Ärger bei „Bares für Rares”: 16.000-Euro-Geschäft landet vor Gericht

Ärger bei „Bares für Rares”: 16.000-Euro-Geschäft landet vor Gericht
© ZDF / Alexandra Evang

Der bei „Bares für Rares“ getätigte Verkauf eines vermeintlichen Geschenks beschäftigt nun die Justiz. Niemand geringeres als dessen Schöpferin, die renommierte Künstlerin Isa Genzken, fordert die Rückgabe ihres Werkes. Einfach wird das allerdings nicht.

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In einer Sonderausgabe von „Bares für Rares“ auf Schloss Drachenburg trauten Horst Lichter und Experte Detlev Kümmel ihren Augen nicht, als sie das Mitbringsel von Verkäufer Jörg Friedrich erblickten. Bei dem „Volksempfänger“ handelte es sich um eine Skulptur der berühmten Künstlerin Isa Gensken, deren Werk auf der ganzen Welt ausgestellt wird. Entsprechend wunderte sich der Sachverständige nicht über den hohen Wunschpreis des Krankenpflegers, der sich auf bis zu 30.000 Euro belief und von Detlev Kümel prompt unterschrieben wurde.

Viel spannender war die Frage, wie Jörg Friedlich in den Besitz der Seltenheit kam. Sie sei ein Geschenk gewesen, so der Verkäufer, der vor über zehn Jahren nach eigenen Angaben ein freundschaftliches Verhältnis zu der Künstlerin pflegte. Die Händlerkarte war ihm jedenfalls sicher, doch was später folgen sollte, verwundert dann doch.

Nach Verkauf bei „Bares für Rares“: Künstlerin will ihr Werk zurück

Zwar zahlte im Händlerraum niemand die aufgerufenen 30.000 Euro, mit den von Susanne Steiger gebotenen 16.000 Euro zeigte sich Jörg Friedrich aber einverstanden. Doch damit ist die Angelegenheit noch nicht beendet. Nachdem Isa Gensken vom Verkauf bei „Bares für Rares“ erfuhr, forderte sie ihr Geschenk zurück. Das befand sich mittlerweile in einem Auktionshaus, schließlich wollte die Händlerin das gute Stück gewinnbringend weiterverkaufen. Die Auktion musste allerdings gestoppt werden, nachdem der Rechtsanwalt von Isa Gensken einschritt. Er stellte im Namen seiner Mandantin eine einstweilige Verfügung und forderte die Rückgabe der Skulptur. Die Schenkung sei nicht rechtens, da die Künstlerin zu dem Zeitpunkt aufgrund psychischer Probleme behandelt wurde und nicht geschäftsfähig war.

Zwar wurde die Verfügung von einem Zivilrichter in Bonn zurückgewiesen, wie die Kölnische Rundschau berichtet, dennoch haben Isa Gensken und ihr Rechtsbeistand noch die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung Beschwerde einzulegen. Dann  müsste das Oberlandesgericht in Köln über den Fall entscheiden. Theoretisch könnte es also passieren, dass Susanne Steiger die Skulptur wieder herausrücken muss, in einem solchen Fall würde sie wohl versuchen, die an Jörg Friedrich bezahlte Summe wieder zurückzubekommen. Das letzte Wort ist in dieser Angelegenheit also noch nicht gesprochen.

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In diesen Fällen musste kein Gericht eingreifen: Im Video findet ihr die teuersten Stücke aus „Bares für Rares“:

„Bares für Rares“ läuft an Werktagen um 15:05 Uhr im ZDF. Wiederholungen zeigt der Ableger ZDFneo um 10:55 Uhr und um 19:20 Uhr. Das Konzept der Sendung hat sich in über 1.000 Folgen nicht verändert: Ganz gewöhnliche Menschen lassen ihre Ware von Sachverständigen bewerten und feilschen dann im Händlerraum um den Verkaufspreis. Dass es am Ende zu einem per Anwalt ausgetragenen Streit kommt, ist selten der Fall.

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Wie würdet ihr euch bei „Bares für Rares“ anstellen? Testet euer Wissen im Quiz:

„Bares für Rares“-Test: Wärst du ein Schrottsammler oder Antiquitäten-Händler?

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