Eine seltene Rarität muss nicht zwangsläufig eine Antiquität sein, um bei „Bares für Rares“ für einen erfolgreichen Verkauf zu sorgen, eine Fälschung darf allerdings unter keinen Umständen angeboten werden.
3.000 Euro hätte das Emaille-Schild von Kommissionierer Günter Müller bei „Bares für Rares“ erzielen können, wenn es echt gewesen wäre und immerhin 600 Euro hat der Brandenburger für das vermeintlich gute Stück hingeblättert. Zum Glück war es Teil eines Konvolutes, denn als Einzelstück war es leider wertlos. Experte Detlev Kümmel fand schnell heraus, dass bei dem Werbeschild, welches auf die Firma Wanderer hinweisen sollte, die 1885 in Schönau-Chemnitz gegründet wurde und Fahrräder herstellte, etwas nicht stimmte.
Die auf dem Objekt befindlichen Rostflecken waren nämlich in Wirklichkeit gar keine, sondern lediglich Farbkleckse, die nur deshalb aufgebracht wurden, um das Schild alt wirken zu lassen. Damit handelte es sich leider ganz klar um eine Fälschung und zwar eine, die in betrügerischer Absicht hergestellt wurde. Der Sachverständige sprach in diesem Zusammenhang gar von Böswilligkeit. Entsprechend bedient war der ahnungslose Verkäufer.
Regeln dürfen nicht gebrochen werden: Verkäufer muss abbrechen
Wenn klar erkennbar ist, dass es sich bei einer Rarität um einen Nachbau handelt und dies auch gekennzeichnet wurde, handelt es sich nicht um betrügerische Ware. Dann wäre auch ein Gang zu Waldi und Co. erlaubt. In diesem Fall war aber klar, dass absichtlich gefälscht wurde, um andere zu betrügen. Natürlich konnte Günter Müller, der selbst zum Opfer wurde, nichts dafür, dennoch musste sich Horst Lichter an die Statuten der Sendung halten und die Händlerkarte verweigern.
Weitaus besser lief es in diesen Fällen, wie euch das Video beweist.
„Bares für Rares“ wird wie gewohnt von Montag bis Freitag um 15:05 Uhr im ZDF ausgestrahlt. Wiederholungen laufen beim Ableger ZDF Neo um 10:55 Uhr und um 19:20 Uhr. Das Konzept der Sendung hat sich bis heute nicht verändert: Menschen wie Günter Müller lassen ihre Ware von Sachverständigen bewerten und feilschen dann im Händlerraum um den Verkaufspreis. Voraussetzung ist, es handelt sich nicht um eine Fälschung.
Wie würdet ihr euch bei „Bares für Rares“ anstellen? Testet euer Wissen im Quiz: