Maria Bochem aus Bornheim bei Bonn wollte einem Freund, dessen Ehefrau verstorben war, einen Gefallen tun und ein Erbstück bei „Bares für Rares“ zu Geld machen. Zur Verwunderung der Rentnerin endete ihre Mission aber bereits nach der Expertise.
3.500 Euro sollte Maria Bochem im Idealfall für das Schmuckstück ihres Freundes erzielen, immerhin kostete der Armreifen seiner verstorbenen Frau einst 10.000 D-Mark. „Bares für Rares“-Expertin Dr. Heide-Rezepa-Zabel konnte den monetären Wunsch durchaus nachvollziehen, musste bei ihrer Bewertung aber einige Abstriche machen. In dem vorliegenden Zustand und mit dem heutzutage weniger gefragten Motiv einer Raubkatze konnte sie den Wert nur auf 2500 bis maximal 3000 Euro taxieren.
Da die Schätzung zwar unter der Preisvorstellung ihres Freundes lag, die Differenz aber nicht übermäßig groß ausfiel, wollte Maria Bochem die Händlerkarte gern entgegennehmen. Man könne es ja mal probieren, so ihre Ansage, der Horst Lichter aber eine Absage erteilte, sehr zur Verwunderung der sympathischen Rentnerin, die extra mit ihrer Enkeltochter nach Köln angereist war. Doch Horst Lichter blieb hart.
Vollmacht sorgt für Abbruch: Horst Lichter hält sich an die Regeln
Wäre der Eigentümer des Armbandes vor Ort gewesen und hätte zugestimmt, im Zweifel auch für 2.500 bis 3.000 Euro zu verkaufen, hätte Horst Lichter die Händlerkarte herausgerückt. Da Maria Bochem aber nur die Vollmacht für einen Verkauf über die gewünschten 3.500 Euro vorweisen konnte, blieb dem Moderator nichts anderes übrig, als sich von ihr zu verabschieden. Zum Weinen war der zurückgewiesenen Verkäuferin zum Glück nicht zumute. Besonders emotionale Momente aus der Sendung findet ihr im Video.
„Bares für Rares“ läuft an Werktagen um 15:05 Uhr im ZDF. Wiederholungen strahlt der Ableger ZDF Neo um 10:55 Uhr und um 19:20 Uhr aus. Das Konzept der Sendung hat sich bis heute nicht verändert: Menschen wie Maria Bochem lassen ihre Ware von Sachverständigen bewerten und feilschen dann im Händlerraum um den Verkaufspreis. Vorausgesetzt, sie sind dazu auch berechtigt.
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