„Black Widow“ erschien damals nicht nur im Kino, sondern auch gleichzeitig auf dem Streamingdienst Disney+ und laut einem Bericht hatte das finanzielle Folgen für den Mäusekonzern.
Ursprünglich sollte „Black Widow“ bereits im Mai 2020 in den Kinos starten, doch der 24. Film des Marvel Cinematic Universe (MCU) musste aufgrund der Corona-Pandemie verschoben werden. Nach über einem Jahr Verzögerung erschien der Film dann Anfang Juli 2021 nicht nur in den Kinos, sondern stand auch auf Disney+ zur Verfügung. Mit dem VIP-Zugang, der in den USA 29,99 US-Dollar kostete (hierzulande 21,99 Euro), konnten sich die Fans also den Marvel-Film ganz bequem zu Hause ansehen. Allerdings hatte die kontroverse Entscheidung wohl finanzielle Folgen für den Mäusekonzern.
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Denn durch das digitale Angebot konnten Raubkopierer*innen den Film direkt in sehr guter Qualität und in vielen Sprachen zweckentfremden. Wie Deadline berichtet, wurde „Black Widow“ bis zum August 2021 ganze 20 Millionen Mal raubkopiert und damit verlor Disney eine riesige Summe Geld. Da der VIP-Zugang üppige 30 US-Dollar kostete, kann man den Verlust ganz einfach selbst ausrechnen und man kommt auf den stolzen Betrag von 600 Millionen US-Dollar. Theoretisch hätte der Mäusekonzern diesen Gewinn erzielen können, allerdings ist das auch durchaus eine Milchmädchenrechnung. Immerhin ist nicht garantiert, dass all die Menschen, die den Film illegal konsumiert haben, auch das Geld gezahlt hätten, um mehr über die Vergangenheit von Natasha Romanoff alias Black Widow zu erfahren. Was ihr außerdem über das MCU wissen müsst, erfahrt ihr in unserem Video:
„Black Widow“-Release hatte weitere Folgen für Disney
Dass „Black Widow“ gleichzeitig im Kino und auf Disney+ startete, wurde kontrovers diskutiert, zumal auch unklar ist, ob sie die Entscheidung für den Konzern wirklich ausgezahlt hat. Klar ist hingegen leider, dass die Streamingveröffentlichung ein bitteres Nachspiel hatte, an dem Hauptdarstellerin Scarlett Johansson beteiligt war. Der „Black Widow“-Star verklagte nämlich Disney, da der Konzern sich laut ihrer Sicht nicht an Vertragsvereinbarungen gehalten und die parallele Veröffentlichung die Schauspielerin finanziell benachteiligt habe.
Am Ende konnten sich beide Seiten einigen und anscheinend herrscht wieder Frieden, denn Johansson wird an zwei weiteren Disney-Projekten weiterhin beteiligt sein. Eins davon ist der Film „Tower of Terror“, der auf einer Vergnügungsparkattraktion basiert und von „Toy Story 4“ Autor Joe Cooley stammt. Außerdem produziert die Schauspielerin ein Marvel-Projekt, das allerdings nichts mit ihrer Black-Widow-Figur zu tun hat, und bei dem sie noch eine weitere Funktion übernehmen soll.
Disney hat aktuell offiziell keine Pläne, weiteren Kinofilme gleichzeitig auf dem Streamingdienst anbieten und wenn der finanzielle Schaden von „Black Widow“ tatsächlich so gravierend war, wird der Konzern davon sicherlich auch die Finger lassen.
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