KiNOW.to stellt aktuelle Kinofilme und Serien zum Stream zur Verfügung: völlig kostenlos. Vorsicht ist geboten: Auch für Nutzer des Streaming-Anbieters besteht nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes die Gefahr, juristisch in die Bredouille zu geraten.
Für viele Internetnutzer ist es ein Leichtes und sehr einladend, normalerweise kostenpflichtige aktuelle Film- und Serienproduktionen gratis als Stream nutzen zu können. Die Liste dubioser Streaming-Anbieter ist beträchtlich und wächst stetig an: Ob Yomovies, Yesmovies, Topstreamfilm, Goldesel.to, Movie8k, Kinox.to, Tata.to, Movie4k.to (früher Movie2k), KKiste.to, Cine.to, KinoGer.com, View4u.co, HDfilme.tv, Stream.to, de.DDL.me oder Streamcloud.me – sie alle locken mit der Offerte kostenloser Streams. Man sollte sich im Klaren sein, dass ein solches Gratisangebot seitens der Betreiber solcher Seiten kaum legal sein kann. Bleibt die Frage: Können auch Nutzer von Streaming-Seiten wie KiNOW.to juristisch belangt werden? Im Folgenden klären wir einige Punkte zur rechtlichen Lage.
Seid ihr auf der Suche nach einem legalen Streamingdienst? Dann schaut euch unseren großen Vergleich im Video an und findet den Anbieter, der zu euch passt:
Filme und Serien bei KiNOW.to streamen: Laut EuGH-Urteil illegal
- Bei der Nutzung des umfangreichen Angebots von KiNOW.to findet kein Download auf eure Festplatte statt - während ihr streamt, werden aber im Cache Videodaten zwischengespeichert. Lange wurde diskutiert, ob dieses Zwischenspeichern bereits als illegale Kopie im Sinne des Urheberrechts gelten sollte. Auch auf der FAQ-Seite von KiNOW.to findet sich das Argument, dass die Nutzung legal sei, da das Caching keinen Download darstelle.
- Mit einem weitreichenden Urteil vom April 2017 beendete der Europäische Gerichtshof derartige Diskussionen und verpflichtete damit die Nutzer von Streaming-Diensten, bereits vor dem Ansehen des jeweiligen Streams sicher zu stellen, ob es sich dabei um eine offenbar illegale Vorlage handelt.
- Wer also einen offensichtlich illegalen Stream wissentlich anschaut, macht sich nach dem Urheberrecht strafbar.
- Kenner der Rechtslage vermuten keine überdimensionale Abmahnwelle: Die meisten Streaming-Anbieter haben ihre Server im Ausland und speichern keine Nutzer-IPs. Viele Anbieter, so auch KiNOW.to, scheinen die Filme und Serien nicht einmal selbst zu hosten, sondern bündeln Links zu anderen Videohostern.
- Bei Verstößen drohen Strafgelder plus einer Lizenzgebührpro gestreamtem Film oder gestreamter Serienepisode.
Das EuGH-Urteil im Video erläutert
KiNOW.to: Legale Alternativen
Ihr könnt es euch bereits denken: Von den kostenlosen Film- und Serienstreams auf KiNOW.to und ähnlichen Streaming-Seiten müssen wir warnen. Es ist nun mal teuer, hochwertige Inhalte auf die Leinwände und Bildschirme zu bringen, und die beteiligten Macher der produzierten Werke haben ein berechtigtes Interesse, dafür auch entlohnt zu werden. Klar auch, dass sie von den Betreibern von KiNOW.to keinen müden Euro sehen. Letztlich ist sowohl moralisch als auch urheberrechtlich geboten, von illegalen Streaming-Anbietern die Finger zu lassen und zu den bewährten Video-On-Demand-Anbietern wie Amazon, Sky, Disney+ oder Netflix zu greifen. Dort findet sich ein beständig wachsendes Angebot an Filmen und Serien in gleichbleibend guter Qualität und ohne den Ärger, den man sich mit KiNOW.to & Co. einhandeln kann.