„Der Rasenmähermann“ ist mittlerweile ein Kultfilm. Stephen King wollte mit dieser Verfilmung allerdings nichts zu tun haben und verklagte erfolgreich den Verleih.
Bei der Fülle an Kurzgeschichten und Romanen von Stephen King, die es auf die Leinwand geschafft haben, gibt es zwangsläufig einige, die nicht überzeugen können. Auch King selbst war mit so mancher Verfilmung unzufrieden. Das wohl berühmteste Beispiel ist der Horrorklassiker „Shining“ von Stanley Kubrick, den der Autor so furchtbar fand, dass er eine eigene TV-Verfilmung drehte. Zu den berüchtigtsten Filmen gehören zudem „Rhea M. - Es begann ohne Warnung“, „Langoliers - Die andere Dimension“ und „Der Rasenmähermann“. Letzterer hatte so wenig mit der gleichnamigen Kurzgeschichte zu tun, dass Stephen King New Line Cinema verklagte und gewann.
In der Kurzgeschichte „Der Rasenmähermann“ stellt ein Mann namens Harold eine Firma an, damit sein Rasen gemäht wird. Dabei sieht er, wie sich der Rasenmäher von selbst bewegt und der Mann, der von der Firma geschickt wurde, nackt hinter dem Gerät hinterherkrabbelt und das Gras isst. Als Harold die Polizei ruft, wird er von dem Rasenmähermann gejagt und brutal umgebracht. Die Verfilmung von 1992 hat mit der Kurzgeschichte praktisch nichts zu tun. Der Film mit Pierce Brosnan handelt nämlich von einem Wissenschaftler, der an einem Gärtner Experimente durchführt und ihm so übermenschliche Kräfte verleiht. Dieser strebt daraufhin an, sein Bewusstsein zu digitalisieren. Bis heute ist „Rasenmähermann“ für seine extravaganten Virtual-Reality-Sequenzen bekannt.
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Stephen King erhielt 2,5 Millionen US-Dollar Schadensersatz
Der Film wurde ursprünglich unter dem Titel „Stephen King’s Lawnmower Man“ vermarktet, bevor Stephen King einschritt, wie Collider ausführlich erklärt. Bereits 1991 als King das Drehbuch las, hatte er zusammen mit seinem Anwalt versucht, New Line Cinema dazu zu bringen, seinen Namen zu streichen. Trotzdem wurde der Film veröffentlicht. Schlechte Kritiken sorgten dafür, dass King aus Angst, sein Ruf könnte leiden noch weniger mit dem Film zu tun haben wollte. Also verklagte er den Verleih und gewann. Sein Name musste aus dem Titel gestrichen werden. Gleichzeitig erhielt er 2,5 Millionen US-Dollar Schadensersatz.
Da der Film bereits als VHS-Kassette verkauft wurde, musste New Line Cinema laut Urteil den Verkäufern neue Cover schicken und verifizieren, dass diese auch verwendet wurden. Stephen King überprüfte mit Hilfe von Privatdetektiven, ob sein Name wirklich entfernt wurde und musste feststellen, dass fast überall noch die alten Titel verwendet wurden. Also zog er noch mal vor Gericht und gewann erneut. Der Verleih musste dem Autor 10.000 US-Dollar pro Tag zahlen, bis das Problem gelöst ist, sowie die Einnahmen durch die entsprechenden VHS-Kassetten. Trotzdem gibt es bis heute Fassungen, in denen Kings Name auf dem Cover steht. „Der Rasenmähermann“ gilt mittlerweile als Kultfilm. Wenn ihr ihn noch nicht kennt, könnt ihr ihn ganz einfach bei Paramount+ im Stream anschauen.
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