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Besetzung und Crew

Regisseur
  • Isabel Gathof
Drehbuch
  • Cornelia Partmann,
  • Sabine Lamby

Kritikerrezensionen

    1. FBW-Pressetext:

      Im Jahr 2020 wird der 93-jährige Bruno D. durch das Hamburger Landgericht schuldig gesprochen. Die Taten, die ihm zur Last gelegt werden, liegen mehr als 75 Jahre zurück. Bruno D. hat als SS-Wachmann im Konzentrationslager Stutthof gedient. Und sich damit zum Mittäter gemacht. Doch wie ließ sich diese Mittäterschaft nachweisen? Und warum ist dies nicht schon längst geschehen? In ihrem Film gehen Isabel Gathof, Sabine Lamby und Cornelia Partmann mit Akribie diesen Fragen nach und begleiten mit großem Einfühlungsvermögen die Opfer des NS-Terrors bei ihrer Suche nach Gerechtigkeit.

      Es war 1963, als der hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer den ersten Prozess gegen Angehörige der SS-Wachmannschaft des Konzentrationslager Auschwitz auf den Weg brachte. Erst durch sein unerbittliches Engagement konnten die Täter von damals wirklich angeklagt werden und das Gesamtgefüge der vielen untergetauchten Mittäter wurde ans Licht der Öffentlichkeit gebracht. Doch wie sind die folgenden Generationen mit diesem Erbe Fritz Bauers umgegangen? Mehr als 75 Jahre nach dem 2. Weltkrieg stehen sie vor Gericht: Die ehemaligen SS-Männer wie John Demjanjuk, Oskar Gröning, Johann R. und Bruno D. sind exemplarisch für ein Jahrzehnte andauerndes Scheitern der deutschen Justiz in der Aufarbeitung der Verbrechen des Nationalsozialismus. Die Filmemacherinnen arbeiten diese Rechtsfälle mit akribischer Sorgfalt und investigativer Recherche auf. Die Gespräche mit Rechtsexpert*innen sind erhellend und trotz der Komplexität des schwierigen Themas kann man gut folgen. Doch bilden die vielen Informationen nur den erzählerischen Rahmen eines Dokumentarfilms, in dessen Zentrum der Prozess gegen Bruno D. steht - und damit auch die Anwälte, die Opfer und Zeitzeugen von damals und die mühsamen justizialen Anstrengungen. Man spürt, wie nahe die Filmemacherinnen an ihrem Thema sind und wie groß das Vertrauen ist, das sie zu den spannenden Protagonist*innen aufbauen. Ganz gleich, ob es sich um einen der vielen engagierten Anwälte handelt, der nach Israel reist, um die Stutthof-Überlebende Roza Bloch als Zeugin zu gewinnen, oder um den Enkel von Judy Meisel, einer Nebenklägerin aus den USA, der den kompletten Prozess gegen Bruno D. in Hamburg vor Ort begleiten möchte, um seiner Großmutter alles zu berichten. Diese Verbindung der persönlichen und berührenden Geschichten mit der unschätzbaren Größe und Bedeutung dieses Prozesses ist es, die den Film zu einem unschätzbar bedeutsamen Zeitdokument werden lässt. Und darüber hinaus zu einem hochgradig spannenden Dokumentarfilm.

      FBW-Jury-Begründung:

      Über 70 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs finden in Deutschland einige Aufsehen erregende Gerichtsverfahren zu NS-Verbrechen statt, bei denen sich über 90-jährige Angeklagte für ihre Taten als SS-Angehörige in Konzentrations- und Vernichtungslagern verantworten müssen. In vielen Fällen kommt Jugendstrafrecht zur Anwendung, weil die Beschuldigten zur Tatzeit noch minderjährig waren. In der Öffentlichkeit gehen die Meinungen über diese Verfahren stark auseinander: Während die einen von Prozessen gegen solch hochbetagte Menschen gänzlich absehen wollen oder einen Mitleidseffekt befürchten, der die ursprünglichen Intentionen der Anklage ins Gegenteil verkehren könne, verweisen andere darauf, dass es für Mord und Völkermord keine Verjährung gebe und die Verfahren für die überlebenden Opfer und ihre Angehörigen wichtig seien. Hinter allem steht die Frage: Warum kommen diese Verfahren so spät? Warum konnten die Beklagten über Jahrzehnte unbehelligt in Deutschland leben?

      Diesen Fragen gehen Isabel Gathof, Sabine Lamby und Cornelia Partmann in ihrem Film nach. Dazu verfolgen sie den Prozess gegen Bruno Dey, der sich 2019/2020 vor dem Hamburger Landgericht als ehemaliger SS-Wachmann im Konzentrationslager Stutthof wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 5230 Fällen verantworten muss. Sie begleiten vor allem die Personen, die im Vorfeld und Verlauf des Prozesses beteiligt sind: Von Jens Rommel, dem (damaligen) Leiter der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg, der die Vorermittlungen zum KZ Stutthof führte und die Verfahren den zuständigen Staatsanwaltschaften übergab, bis hin zu Christoph Rückel und Stefan Lode, von der international tätigen Anwaltskanzlei Rückel & Collegen, die einige der über 30 KZ-Überlebenden in der Nebenklage juristisch vertreten und betreuen. Darunter ist Roza Bloch, die als junge Frau in Stutthof inhaftiert war, und nun aus Israel angereist ist, um vor Gericht als Zeugin auszusagen, oder Judy Meisel aus Minneapolis, die aufgrund ihres Alters und Gesundheitszustands die beschwerliche Reise nicht mehr auf sich nehmen kann, aber deren Enkel Ben Cohen den ganzen Prozess vor Ort in Hamburg begleitet.

      Die erschütternden Berichte der Überlebenden werden ergänzt durch rechtshistorische Einordnungen der beteiligten Jurist:innen, die nachzeichnen, wie in der deutschen Rechtsprechung mit NS-Verbrechen umgegangen wurde. Dabei wird schnell klar, dass in der unmittelbaren Nachkriegszeit aufgrund vielfältiger Verstrickungen mit dem nationalsozialistischen System und personeller Kontinuitäten, gerade auch in der Justiz, kein großes Interesse an einer systematischen Aufarbeitung bestand. So wurde in der Bundesrepublik Deutschland nie ein entsprechendes Gesetz erlassen, stattdessen wurde auf Grundlage des zivilen Strafgesetzbuchs und der Strafprozessordnung verhandelt, die teils noch aus der Kaiserzeit oder dem Nationalsozialismus selbst stammten. Abgesehen von einigen Verfahren gegen SS-Angehörige, die in reinen Vernichtungslagern tätig waren, in denen die Menschen unmittelbar nach ihrer Ankunft getötet wurden, musste bei jeder Mordanklage in anderen Lagerkomplexen immer der juristische Nachweis der einzelnen Tatbeteiligung geführt werden: War die beschuldigte Person zum fraglichen Zeitpunkt objektiv vor Ort, wusste sie, was vor sich ging, war sie an der Tötung beteiligt. Das galt auch für die Auschwitzprozesse gegen ehemalige Angehörige und Anführer der SS-Wachmannschaften des Konzentrations- und Vernichtungslagers, die auf Bestreben des Hessischen Generalstaatsanwalts Fritz Bauer von 1963 bis 1981 gebündelt vor dem Landgericht Frankfurt am Main stattfanden. Zwar wurden die Angeklagten meist nur zu wenigen Jahren Haft wegen Beihilfe zum Mord verurteilt, doch durch diese Prozesse wurde ab Mitte der 1960er Jahre in der Bunderepublik die öffentliche Auseinandersetzung mit dem Holocaust eingeleitet. Sie prägte auch die im Deutschen Bundestag geführten „Verjährungsdebatten“, die schließlich 1979 in dem Beschluss mündeten, die juristische Verjährung von Mord und Völkermord aufzuheben.

      Eine Wende brachte der Prozess gegen John Demjanjuk, der 2011 in München wegen einer untergeordneten KZ-Wachtätigkeit verurteilt wurde, weil er sich durch seine Mitarbeit an einem „organisierten Tötungsapparat“ mitschuldig gemacht habe. Da der Beschuldigte vor einer endgültigen Entscheidung des Bundesgerichtshofs starb, wurde das Urteil nicht mehr rechtskräftig. Die veränderte Rechtsprechung wurde aber vom höchsten deutschen Gericht 2016 im Fall des einstigen „Buchhalters von Auschwitz“ Oskar Gröning bestätigt. Da auch das KZ Stutthof gegen Kriegsende systematisch in die sogenannte „Endlösung der Judenfrage“ einbezogen war, konnte eine Haupttat beschrieben werden, die als systematische Ermordung für alle Beteiligten erkennbar war. Auf dieser Grundlage wurden die Stutthof-Prozesse in Münster, Hamburg und Itzehoe eröffnet, bei denen der jeweilige Tatanteil der Beklagten am Massenmord verhandelt wurde. Während das Verfahren in Münster 2019 wegen der Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten eingestellt wurde, verurteilte das Landgericht Hamburg den Angeklagten Bruno Dey im Juli 2020 wegen Beihilfe zum Mord in 5.232 Fällen und wegen Beihilfe zu einem versuchten Mord zu zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung. Das Urteil wurde nach Rücknahme von Revisionsanträgen im August 2020 rechtskräftig. Dabei unterstreichen die beteiligten Anwälte der Nebenklage die Bedeutung der Generalprävention: Es gehe nicht um die Strafe an sich, sondern um die Tatsache, dass ein deutsches Gericht Recht spricht und damit das Vertrauen der Bevölkerung und vor allem der überlebenden Opfer in die Rechtsordnung stärkt oder wiederherstellt.

      Es ist begeisternd, mit welcher Akribie und Klarheit die Regisseurinnen die Geschichte der NS-Prozesse in der Bundesrepublik Deutschland auffächern und beleuchten. Als Ausgangspunkt dient das Hamburger Verfahren gegen Bruno Dey, das sie zurückhaltend, aber mit großem Erkenntnisinteresse und viel Empathie begleiten. Dabei stellen sie uns einige außergewöhnlichen Menschen vor, die mit ihrer persönlichen Lebensgeschichte oder ihrer juristischen Fachkompetenz, aber stets mit klarer Haltung, den Film prägen. Ihre pointierten, eindringlichen Aussagen, ergänzt durch gut gewähltes Archivmaterial und unterlegt mit Jazzklängen, werden im Schnitt überzeugend zusammengefügt zu einer aufschlussreichen Reise durch die bundesdeutsche Rechtsgeschichte. Dabei gelingt es den Regisseurinnen auf überzeugende Weise, die sich im Zuge gesellschaftlicher Veränderungen wandelnde Rechtsauffassung packend und auch für Nicht-Jurist:innen verständlich darzustellen. Es wird deutlich, welchen Bedingungen und Zwängen die Prozessbeteiligten in diesen Verfahren unterliegen, und es ist in diesem Rahmen ein großer Verdienst des Films, die historische Stellung, die Fritz Bauer in der konsequenten strafrechtlichen Verfolgung nationalsozialistischen Unrechts in Deutschland einnimmt, ins Gedächtnis zu rufen. Der Film Fritz Bauers Erbe - Gerechtigkeit verjährt nicht ist so präzise und engagiert wie ein juristisches Plädoyer - das uns aber hinsichtlich aktueller gesellschaftlicher Entwicklungen zugleich mahnt, aufmerksam zu bleiben.

      Quelle: Deutsche Film- und Medienbewertung (FBW)
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