View4u.Co bietet Streams der neuesten Kinofilme und Serien online an - und zwar umsonst. Das klingt toll, wirft aber die Frage auf: Ist das Angebot der Seite für Nutzer juristisch bedenklich?
Wer es sich erst mal im heimischen Kino bequem gemacht hat, der ist so schnell nicht von der Couch zu bekommen – klar, dass das Angebot von Streaming-Anbieter View4u.Co das Interesse von vielen Film- und Serienfans weckt. View4u.Co lockt Nutzer mit kostenlosen Streams aktueller Kinofilme und Serien. Dass das nicht mit den Rechteinhabern der Werke vertraglich geregelt ist, sollte einem klar sein – die Betreiber von View4u.Co handeln illegal. Doch welche urheberrechtlichen Implikationen hat das für die Nutzer der Seite? Wir fassen die rechtliche Lage für euch zusammen.
- Wenn ihr einen Film oder eine Serie online streamt, werden die Videodaten im Computercache zwischengespeichert. Dieser Vorgang war stets Gegenstand teils hitziger Diskussionen auch unter Juristen. Im Hintergrund steht die Frage: Stellt diese Zwischenspeicherung bereits eine urheberrechtlich illegale Kopie dar?
- Im April 2017 sorgte der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit einem wegweisenden Urteil für einen Meilenstein im Kampf der Urheber und Lizenzinhaber um ihre Rechte: Nutzer von Streaming-Anbietern sind nach dem Urteil verpflichtet, vor dem Ansehen eines Streams sicher zu stellen, ob es sich dabei um eine offenkundig rechtswidrige Vorlage handeln könnte.
- Ist der Stream illegal und man sieht ihn sich wissentlich trotzdem an, macht man sich im urheberrechtlichen Sinn strafbar.
- Die Liste der Anbieter kostenfreier Film-, Serien- und Sport-Streams ist lang: View4u.Co, GoMovies,GoStream, SolarMovie, Putlocker, 123Movies, FMovies, BMovies, KiNOW.to, Tata.to, KKiste.to, Cine.to, Streamcloud.eu, livetv.ru oder der zweifelhafte Dauerbrenner Movie4k (früher Movie2k) operieren ersichtlich illegal. Der Versuch, sich nach dem EuGH-Urteil vor Gericht auf Unwissenheit zu berufen, dürfte sich mittlerweile rächen.
- Eine umfassende Abmahnwelle erwarten Experten aber nicht - die Streaming-Anbieter speichern die IP-Adressen der User für gewöhnlich nicht und die Server befinden sich zumeist im Ausland.
- Privatpersonen drohen Abmahnkosten, hinzu kommt im Ernstfall eine Lizenzgebühr pro gestreamtem Film oder gestreamter Serienepisode.
Das Urteil des EuGH im Video erläutert
View4u.Co Alternativen
Ganz klar: Wir raten euch aus juristischer, aber auch moralischer Sicht eindeutig von der Nutzung von View4u.Co und ähnlichen illegalen Streaming-Diensten ab. Die Schöpfer eurer Lieblingsfilme und -serien haben viel Geld auf den Tisch gelegt, um die Werke auf die Leinwand oder den Fernseher zu bringen – damit sich die Mühe auch für die Beteiligten lohnt, brauchen sie Zeit, um zu verwerten: An der Kinokasse, durch Blurays/DVDs oder durch Verträge mit großen Streaming-Anbietern wie Netflix, Amazon Video, Disney+ oder Sky. Einen aktuellen Blockbuster schon bei Kinostart kostenlos auf dem Rechner anzusehen, nimmt den Machern diese Möglichkeiten und kann euch außerdem eine teure Abmahnung einhandeln. Fazit: Ab ins Kino oder ein wenig Geduld bis zum Heimkino-Release!