Während die Möglichkeiten der Technik oft beeindruckend sein können, sind sie manchmal auch unheimlich – und können Nachspiele mit sich bringen, wie jetzt für Lucasfilm und „Star Wars“.
Die Möglichkeiten der Technik scheinen manchmal grenzenlos zu sein – auch im Filmgeschäft. In den vergangenen Jahren sahen wir immer häufiger, wie bereits verstorbene Schauspieler*innen mittels Spezialeffekten für die große Leinwand und unsere Bildschirme posthum zurückgeholt wurden. Beispielsweise war es so möglich, dass Philip Seymour Hoffmans Charakter Plutarch Heavensbee in „Die Tribute von Panem – Mockingjay Teil 2“ zu sehen war, obwohl der Schauspieler im Februar 2014 verstarb, während die Dreharbeiten noch in vollem Gange waren. Auch lebende Schauspieler*innen mittels CGI zu verjüngen, ist nichts Neues, wie wir bei Harrison Ford in „Indiana Jones und das Rad des Schicksals“ und Mark Hamill in „Das Buch von Boba Fett“ sahen.
Allerdings muss der Gebrauch von CGI-erstellten Schauspieler*innen-Bildern beispielsweise mit der Familie der verstorbenen Person abgesprochen sein – andernfalls könnte er ein gerichtliches Nachspiel haben. Das ist nun der Fall für Lucasfilm: Der „Star Wars“-Konzern wurde angeklagt aufgrund der CGI-Nachahmung von Peter Cushing in „Rogue One: A Star Wars Story“ aus 2016. Cushing spielte in „Star Wars: Episode 4 – Eine neue Hoffnung“ die Rolle des Großmoffs Wilhuff Tarkin. Cushing starb 1994, weswegen Tarkin in „Rogue One“ mit CGI nachgestellt wurde.
Wie The Times berichtet, behauptete jetzt der Filmproduzent Kevin Francis, ein Freund von Cushing, dass Disney keine Erlaubnis hatte, den Schauspieler mit CGI visuell für „Rogue One“ nachzubilden. Francis sagte, er müsse jede Nachbildung von Cushings Abbild genehmigen, da er 1993 eine Vereinbarung mit Cushing getroffen hatte.
Die nächste „Star Wars“-Serie, auf die wir uns freuen dürfen, ist „Star Wars: Skeleton Crew“, welche am 3. Dezember 2024 auf Disney+ startet. Einen ersten Einblick gewährt euch dieser Trailer:
So könnte sich die Peter-Cushing-Klage auf die Zukunft von „Star Wars“ auswirken
Lucasfilm behauptete, aufgrund von Cushings ursprünglichem „Star Wars“-Vertrag und der Art der Spezialeffekte keine Genehmigung für Cushings Abbild in „Rogue One“ zu benötigen. Die Produktionsfirma zahlte außerdem rund 37.000 US-Dollar an Cushings Nachlass, nachdem sie von Cushings Agenten wegen der Nachbildung kontaktiert wurde. Disney versuchte am 9. September 2024 daher ein zweites Mal, die Klage abzuweisen, jedoch ohne Erfolg (via IGN).
Verstobene Schauspieler*innen mittels CGI sozusagen zurückzuholen, ist seit jeher umstritten. Als sowohl Cushing als auch eine verjüngte Version von Carrie Fisher als Prinzessin Leia Organa in „Rogue One“ vorkamen, war die „Star Wars“-Fangemeinde gespalten: Einerseits freuten sich einige, die Charaktere noch einmal zu sehen, andere empfanden die Abbilder allerdings als unheimlich und zweifelten daran, ob es ethisch vereinbar ist.
Durch den Rechtsstreit zwischen Lucasfilm und Francis könnte diese Debatte nun wieder verstärkt aufgegriffen werden. Falls Lucasfilm in Zukunft weitere solche CGI-Abbildungen von (verstorbenen) Darsteller*innen erstellen möchte, muss wahrscheinlich verstärkt auf rechtliche Aspekte geachtet werden. Allerdings könnte die Klage auch in der gesamten Filmindustrie neue Diskussionen provozieren – insbesondere, da die Technik und ihre Möglichkeiten in der Regel nur Fortschritte machen.
„Rogue One“ sowie sämtliche anderen Filme und Serien aus der Welt von „Star Wars“ könnt ihr mit einer Mitgliedschaft auf Disney+ streamen.
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