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Stammheim: Die Bundesrepublik im Mai 1975: Nachdem sie drei Jahre in Isolationshaft im Hochsicherheitsgefängnis von Stammheim verbracht haben, beginnt unter Leitung des Richters Foth (Ulrich Pleitgen) der Mordprozess gegen die vier führenden RAF-Terroristen Andreas Baader (Ulrich Tukur), Ulrike Meinhof (Therese Affolter), Gudrun Ensslin (Sabine Wegner) und Jan-Carl Raspe (Hans Kremer). Schon zu Beginn des Prozesses, der von den...

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Handlung und Hintergrund

1972 werden die RAF-Terroristen Andreas Baader und Jan-Carl Raspe gefangengenommen. Wenig später faßt die Polizei auch Ulrike Meinhof und Gudrun Ensslin. Nach Jahren der Isolationshaft im Hochsicherheitsgefängnis von Stammheim beginnt im Mai 1975 der Prozeß. Das Urteil heißt 1977 lebenslänglich für alle. Ulrike Meinhof ist zu diesem Zeitpunkt bereits tot - sie hatte sich kurz vorher in ihrer Zelle erhängt. Nach der Befreiung der Lufthansa-Geiseln in Mogadischu begehen auch ihre drei Gesinnungsgenossen Selbstmord.

1972 werden die RAF-Terroristen Baader, Raspe, Meinhof und Ensslin gefangengenommen und 1977 zu lebenslanger Haft verurteilt. Reinhard Hauff ist mit seinem umstrittenen Werk ein unter die Haut gehender Justiz- und Politkrimi gelungen.

Besetzung und Crew

Regisseur
  • Reinhard Hauff
Produzent
  • Eberhard Junkersdorf,
  • Jürgen Flimm
Darsteller
  • Ulrich Pleitgen,
  • Ulrich Tukur,
  • Therese Affolter,
  • Sabine Wegner,
  • Hans Kremer,
  • Hans Christian Rudolph,
  • Peter Danzeisen,
  • Holger Mahlich,
  • Marina Wandruszka,
  • Horst Mendroch
Drehbuch
  • Stefan Aust,
  • Günter Wulff
Musik
  • Marcel Wengler
Kamera
  • Frank Brühne

Kritikerrezensionen

  • Stammheim: Die Bundesrepublik im Mai 1975: Nachdem sie drei Jahre in Isolationshaft im Hochsicherheitsgefängnis von Stammheim verbracht haben, beginnt unter Leitung des Richters Foth (Ulrich Pleitgen) der Mordprozess gegen die vier führenden RAF-Terroristen Andreas Baader (Ulrich Tukur), Ulrike Meinhof (Therese Affolter), Gudrun Ensslin (Sabine Wegner) und Jan-Carl Raspe (Hans Kremer). Schon zu Beginn des Prozesses, der von den Angeklagten als Schauprozess bezeichnet wird, gibt es jedoch die ersten Probleme. Die Angeklagten treten gemeinsam in einen Hungerstreik und verweigern jegliche Aussage, um bessere Haftbedingungen zu erreichen. Der Vorsitzende und der gesamte Justizapparat insgesamt sind mit dem Fall absolut überfordert und es beginnt ein fast zweijähriger Justizalbtraum für alle Beteiligten, der schließlich mit dem Tod der Angeklagten endet…

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