HDfilme.tv ist ein beliebter Streaming-Anbieter für Filme und Serien. Doch ist das für User der Seite juristisch im grünen Bereich? Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs sorgt für eine klarere Rechtslage.
Es ist Feierabend, die Couch bequem, das Bierchen in der einen Hand, die Fernbedienung (oder Maus) in der anderen. Heute geht ihr bestimmt nicht mehr raus - heute ist Heimkino angesagt! Bei der Suche nach den aktuellsten Filmen stoßen viele auf das verlockende und umfangreiche Streaming-Angebot von HDfilme.tv. Auch neueste Blockbuster sind dort schon bei Kinostart kostenlos verfügbar. Die Betreiber der Seite bewegen sich daher mit Sicherheit im illegalen Bereich, denn die Macher des Films haben gerade erst begonnen, die Kosten wieder einzuspielen. Doch auch die Nutzer von HDfilme.tv bewegen sich im urheberrechtlichen Abseits, wie der Europäische Gerichtshof schon im April 2017 urteilte. Wir präsentieren euch im Folgenden einige Punkte zur rechtlichen Lage.
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EuGH-Urteil: Auch Nutzer von HDfilme.tv handeln illegal
- Bei einem Stream werden die Filmdaten im Cache eures Computers zwischengespeichert. Ob diese Zwischenspeicherung schon eine illegale Kopie im Sinne des Urheberrechts darstellt, hat auch unter Juristen immer wieder für heftige Diskussionen gesorgt.
- Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) setzte den Diskussionen mit einem Urteil vom April 2017 ein Ende, um die Rechte der Urheber und Lizenzinhaber wesentlich zu schützen: Das Urteil nimmt Nutzer von Streaming-Diensten in die Pflicht, vor dem Anschauen eines Streams zu prüfen, ob es sich um eine offensichtlich rechtswidrige Vorlage handelt.
- Wer wider besseren Wissens einen illegalen Stream anschaut, macht sich urheberrechtlich strafbar.
- Anbieter kostenloser Streams wie HDfilme.tv, Yesmovies, Yomovies, Putlocker, SolarMovie, 123Movies, FMovies, BMovies, Movies123, Europix, Aniflix, Streamworld, Movie8k, movie4k.to (ehemals Movie2k), KiNOW.to, View4u.Co, KinoGer.com, Cine.to, Streamcloud.eu, KKiste.to, Tata.to oder auch livetv.ru für Sport-Streams bewegen sich klar im illegalen Bereich.
- Unwissen vor Gericht vorzutäuschen dürfte sich spätestens nach dem EuGH-Urteil nicht mehr lohnen.
- Experten vermuten keine unmittelbare Abmahnwelle, da die Anbieter IP-Adressen ihrer Nutzer nicht speichern, und die Server meist ohnehin im Ausland liegen.
- Abmahnkosten sind für Privatpersonen bei circa 150€ gedeckelt, plus einer Lizenzgebühr von 5-10€ pro gestreamten Film.
Das EuGH-Urteil im Video erklärt
HDfilme.tv - Das sind die Alternativen zum illegalen Stream
Nicht nur moralisch, sondern auch rein rechtlich raten wir klar von der Nutzung von HDfilme.tv und anderen illegalen Streaming-Diensten ab. Nicht nur bringt ihr die Menschen um ihren Verdienst, die tolle Filme für euch machen, ihr macht euch auch strafbar. Außerdem ist die Verwertungskette von Filmen und Serien mittlerweile so schnell, dass selbst Kinomuffel schon ein halbes Jahr nach Kinostart in den Genuss der DVD/Blu-ray kommen oder bei einem der großen Streaming-Dienste Amazon Video, Netflix, Sky Ticket und vielen anderen fündig werden. HDfilme.tv und seine zwielichtigen Brüder im Geiste nerven euch mit Pop-Ups, Malware, teils grottiger Qualität und einer reellen Chance auf den noch nervigeren Brief vom Abmahnanwalt. Klarer Fall: Finger weg!