Die FSK-Freigabe für „Venom 3“ fällt niedriger aus als erwartet und erhofft. Welche Altersfreigabe „The Last Dance“ hat und was daran stört, erfahrt ihr hier.
Marvel veröffentlichte kürzlich mit „Deadpool & Wolverine“ den erfolgreichsten R-Rated Film aller Zeiten und zeigte damit, dass auch brutalere, explizit für ein erwachseneres Publikum empfohlene Filme zu wahren Kassenschlagern werden können. Bei Fans von düstereren Comic-Verfilmungen stiegen entsprechend die Erwartungen, dass Marvel in Zukunft noch mehr auf diese Zielgruppe setzen könnte. Vor dem Kinostart von „Venom 3: The Last Dance“ am 24. Oktober 2024 war die Altersfreigabe ein heiß diskutiertes Thema. Nicht zuletzt, weil Hauptdarsteller Tom Hardy mit Aussagen zu einem möglichen R-Rating hellhörig machte.
Welche FSK-Freigabe „Venom 3“ nun erhalten hat, was das für (jüngere) Zuschauer*innen bedeutet und worauf ihr euch im Kino einstellen könnt, erfahrt ihr hier. Achtung: Dabei kann es an entsprechenden Stellen zu leichten Spoilern hinsichtlich einiger Handlungselemente kommen.
Einen ersten Eindruck zu Teil 3 verschafft euch der Trailer:
FSK von „Venom 3“: Altersfreigabe ab 12 oder 16 Jahren?
Nachdem die beiden bisherigen „Venom“-Filme mit einer FSK 12 eingestuft wurden, gab es zunächst Spekulationen, ob Teil 3 aufgrund der möglicherweise düsteren Thematik eine höhere Altersfreigabe erhalten würde. Doch nun steht fest: „Venom 3: The Last Dance“ ist in Deutschland ab FSK 12 freigegeben. Auch in den USA bleibt der Film mit einer PG-13-Bewertung (nicht für Kinder unter 13 Jahren empfohlen) im Rahmen der vorherigen Filme.
Ähnlich wie bei den ersten beiden Teilen entschied sich Sony dafür, die Inhalte so zu gestalten, dass sie jugendfreundlich bleiben, um ein breites Publikum anzusprechen. Damit reiht sich der dritte Teil nahtlos in die bisherigen Marvel-Filme des Sony-Universums (SSU) ein, die ebenfalls überwiegend mit PG-13 bewertet wurden. Diese Entscheidung macht „Venom 3“ für Familien und jüngere Marvel-Fans zugänglicher, was sicher im Interesse des Studios liegt, um möglichst viele Zuschauer*innen in die Kinos zu locken.
Mit Bonusmaterial liegt die Altersfreigabe gleich eine Stufe höher:
„Venom 3“: Ziemlich brutal für FSK 12 – und trotzdem zu harmlos
Entsprechend der Sonderregelung für FSK 12 in Deutschland bedeutet diese Altersfreigabe, dass schon Kinder ab sechs Jahren in Begleitung der Erziehungsberechtigten Teil 3 im Kino sehen können. Genau wie seine Vorgänger ist „Venom 3“ jedoch nicht für Kinder unter 12 Jahren zu empfehlen, worauf bereits die Deskriptoren der FSK („Gewalt, Bedrohung, Verletzung“) sowie der US-amerikanischen Prüfbehörde MPAA („intensive Gewalt- und Actionszene, blutige Bilder und heftige Ausdrücke“, via JoBlo) schließen lassen.
Neben einer recht langen Laufzeit von 110 Minuten und einer erneut sehr actionlastigen Handlung, gibt es in Teil 3 weitere Symbionten, die deutlich gruseliger aussehen als Venom. So gibt es beispielsweise neue außerirdische Wesen (Achtung, kleiner Spoiler!), die Jagd auf Venom machen. Diese Monster sehen nicht nur ziemlich eklig aus, sondern verschlingen Menschen und scheiden die Überreste wie eine Art Schredder als Blutfontäne wieder aus (und das sieht im Grunde genauso widerlich aus, wie es klingt). Wenn in „Venom 3“ Menschen aufgespießt, gefressen und getötet werden, ist die Darstellung des Gemetzels zwar nicht ganz so explizit beziehungsweise ausführlich, wie es im Fall eines R-Ratings möglich (und sicherlich besser) wäre, allerdings bildlich genug, um jüngere Zielgruppen zu verstören.
„Venom: The Las Dance“ soll außerdem das dramatische Finale der Reihe werden, folglich ist ein Happy End nicht garantiert und ihr könnt mit einer düstereren Venom-Geschichte und einigen bedrohlichen Szenen rechnen. Da schon Teil 1 und 2 eher nichts für kleine Kinderaugen waren, ist „Venom 3“ ebenso ungeeignet für Zuschauer*innen ab sechs Jahren. Schließlich gab es nicht ohne Grund Spekulationen auf eine höhere FSK-Freigabe ab 16 Jahren – die ersten beiden „Venom“-Filme haben für die Disc-Fassungen mit Bonusmaterial übrigens eine höhere Altersfreigabe erhalten als für die Kinofassung.
Das könnte vielleicht dafür sprechen, dass auch in „Venom 3“ einige explizitere Szenen für das Kino der Schere zum Opfer gefallen sind. Das schadet meiner Meinung nach dem Film insofern, als er sein Potenzial nicht nutzen kann. Fans, die sich richtig brutale Symbionten-Action wünschen, kommen in „The Last Dance“ nie ganz auf ihre Kosten, während viele Szenen für ein jüngeres Publikum dann vielleicht doch zu brutal und eklig sind. Nicht nur wegen, aber auch durch FSK 12 ist „Venom 3“ dann doch zu zahm für das, was der Film eigentlich sein sollte.
Tom Hardy deutete höhere Altersfreigabe für „Venom 3“ an
Bereits für „Venom 2“ hatte sich die Fangemeinschaft eine höhere Altersfreigabe und passend zu den Comicvorlagen entsprechend erlaubte brutalere Szenen gewünscht. Nach den ersten beiden „Venom“-Filmen war sicherlich mit einer FSK 12 zu rechnen, angeheizt wurden die Spekulationen zu einem R-Rating (in Deutschland häufig FSK 16, selten FSK 18) jedoch doch „Venom“-Star Tom Hardy selbst: Gegenüber dem Forbes Magazine deutete der Schauspieler an, eine höhere Altersfreigabe zu erwarten.
Venom-Fans, die zum Abschluss der Reihe auf ein R-Rating gehofft hatten, sind angesichts FSK 12 vielleicht enttäuscht, allerdings wohl nicht allzu überrascht. Schließlich strebt Sony weiterhin eine größere Zielgruppe an und die familienfreundlichere Altersfreigabe fügt sich außerdem besser in den bisherigen SSU- und möglicherweise zukünftig auch MCU-Kontext ein.
Wie es nach Teil 3 um die Zukunft des Journalisten-Symbionten-Duos steht, bleibt spannend. „Venom 4“ scheint aktuell unwahrscheinlich. „Venom: The Last Dance“ läuft ab sofort in den deutschen Kinos, die Streamingpremiere folgt vermutlich in wenigen Wochen. Teil 1 könnt ihr mit einem Abo bei WOW oder Sky sowie auf RTL+ streamen. „Venom: Let There Be Carnage“ ist als Stream bei Joyn PLUS+ verfügbar.
In der Zwischenzeit könnt ihr in unserem Quiz herausfinden, wie gut ihr euch mit Venom auskennt: