In dieser Fassung hätte der Film niemals ausgestrahlt werden dürfen und das könnte nun rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
George A. Romero revolutionierte 1968 mit „Die Nacht der lebenden Toten“ den Horrorfilm und bereicherte das Genre zehn Jahre später mit „Zombie“ um einen weiteren Meilenstein. Von dessen Qualität ist die 1985 erschienene Fortsetzung „Day of the Dead“, deutscher Titel „Zombie 2“, zwar ein ganz schönes Stück entfernt, in Sachen Brutalität übertraf sie das Original aber noch um eine gewaltige Schippe.
Wie bei vielen anderen Horrorfilmen rief „Zombie 2“ den Jugendschutz auf den Plan. Zunächst wurde die Originalversion um einige explizite Gewaltdarstellungen gekürzt, dann erfolgte trotz dieses Eingriffes die Beschlagnahmung der Videofassung. Nach weiteren Kürzungen erschien der Zombiefilm zwar mit einer Freigabe ab 16 Jahren, für Fans des Horrormeisters war das Werk natürlich nur noch ein entstellter Kompromiss für das heimische Regal. Entsprechend dürfen sich alle die Augen gerieben haben, die in der Nacht von 27. auf den 28. Januar 2022 um 00:20 Uhr bei Arte einschalteten oder in dem Zeitraum die Mediathek öffneten. Dort lief nämlich die ungekürzte Originalversion von „Zombie 2“.
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Arte entschuldigt sich für Versehen – Staatsanwaltschaft ermittelt
Laut eines Sprechers des deutsch-französischen Senders ist Arte eine Panne bei der Ausstrahlung unterlaufen, da die Originalfassung in Frankreich frei zugänglich sei. Es handle sich um einen Fehler, der sofort korrigiert wurde, zumindest was die Mediathek betrifft. Dort ist „Zombie 2“ nicht mehr abrufbar. Die erfolgte Ausstrahlung kann zwar nicht mehr rückgängig gemacht werden, man bedauere den Vorfall allerdings sehr und arbeite daran, dass sich ein solcher Fehler in Zukunft nicht mehr wiederhole, so der Sprecher gegenüber DWDL.
Wie die taz berichtet, ist es mit einer Entschuldigung aber womöglich nicht getan. Die Staatsanwaltschaft Baden-Baden, wo Arte in Deutschland seinen Sitz hat, habe laut einem Sprecher ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt eröffnet. Es gehe dabei um einen Verstoß des Jugendmedienschutzstaatsvertrags sowie des Verdachts unerlaubter Gewaltdarstellung. Das Verfahren befindet sich offenbar noch am Anfang, da zunächst gegen Unbekannt ermittelt werden muss, da „eventuell verantwortliche Personen noch festgestellt werden müssen“. Da sich strafrechtliche Ermittlungen nur gegen Personen richten können, kann Arte nicht als Sender direkt belangt werden. Wie dieses juristische Nachspiel ausgeht, ist entsprechend ungewiss. Zum Versehen kam es laut Sprecher übrigens wohl, weil Arte auf eine Fehlkennzeichnung im Internet hereingefallen sei. Demnach habe man sich auf ein FSK-18-Logo bezogen, dass die FSK dem Film aber nie ausgestellt habe.
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