Der Staatsanwalt hat das Wort: DDR-Fernsehspielreihe nach tatsächlichen Kriminalfällen.
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Handlung und Hintergrund
Kriminalität - so die Auffassung der DDR-Führung - spielte in der gut entwickelten sozialistischen Gesellschaft keine nennenswerte Rolle. Trotzdem konnte eine „Pflege des sozialistischen Rechtsbewusstseins“ nicht schaden. Deshalb bekam der Staatsanwalt das Wort und berichtete in jeder Folge über - meist kleinere - Verbrechen von DDR-Bürgern. Dabei kamen keine Ermittler zum Einsatz und wurden keine Täter gejagt. Vielmehr ging man den Fragen nach, welche Umstände zu dem jeweiligen Verbrechen geführt haben, welche Motive den Täter geleitet haben und welche Auswirkungen das Geschehene auf die sozialistische Gesellschaft hat.
Besetzung und Crew
Regisseur
- Horst Zaeske,
- Vera Loebner,
- Wolf-Dieter Panse,
- Hans Knötzsch,
- Dagmar Wittmers,
- Peter Vogel
Darsteller
- Peter Przybylski,
- Erhard Köster,
- Karin Ugowski,
- Ernst-Georg Schwill,
- Petra Hinze,
- Wilfried Pucher,
- Karin Schröder,
- Ulrich Mühe,
- Henry Hübchen,
- Marga Legal,
- Jenny Gröllmann,
- Rolf Hoppe,
- Marianne Wünscher,
- Friederike Aust
Drehbuch
- Käthe Riemann,
- Ingeborg Nössig,
- Gerhard Stueber,
- Jutta Schütz,
- Ulrich Waldner,
- Jutta Kleberg
Musik
- Conrad Aust,
- Peter Gotthardt
Kamera
- Uwe Reuter,
- Wolfram Beyer
Schnitt
- Renate Földesi,
- Monika Wille