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Missglückte „Hochzeit auf den ersten Blick“-Ehe: Wer zahlt eigentlich die Scheidung?

Missglückte „Hochzeit auf den ersten Blick“-Ehe: Wer zahlt eigentlich die Scheidung?
© SAT.1 / Christoph Assmann

Begleitet von Kameras gehen sie die Ehe mit einer ihnen völlig fremden Person ein – doch was, wenn diese zerbricht? Wer übernimmt dann die Kosten für die Scheidung?

Derzeit geben sich bei „Hochzeit auf den ersten Blick“ wieder sechs Paare das Jawort, ohne sich vorher kennengelernt zu haben. Sie lassen sich auf ein spannendes Experiment ein, bei welchem sie Expert*innen mithilfe wissenschaftlicher Tests nach dem perfekten Match für sich suchen lassen. Doch ob es dann wirklich passt – sowohl charakterlich als auch optisch – gilt es für die Kandidat*innen ab dem Jawort selbst herauszufinden. Die Vergangenheit bewies bereits: Aus Wissenschaft kann tatsächlich Liebe werden. Doch eine Vielzahl an Paaren trennte sich noch während, oder nur kurze Zeit nach der etwas anderen Kuppelshow. Mit dem Beziehungs-Aus steht natürlich auch die Scheidung ins Haus. Doch wer bezahlt diese?

Wenn das Experiment zum teuren Abenteuer wird

Eine tolle Hochzeitslocation, schöne Kleider und Anzüge, leckeres Essen und traumhafte Deko. Das alles bekommen wir jedes Jahr aufs Neue bei „Hochzeit auf den ersten Blick“ zu sehen. Wofür viele Paare mehrere Tausend Euro hinblättern, bekommen die Kandidat*innen der Datingshow ganz umsonst. Alles, was sie für die kostenlose Traumhochzeit tun müssen, ist einer fremden Person das Jawort zu geben. Für manche von ihnen ist das ein sich lohnender Deal. Sie erleben nicht nur einen unvergesslichen Tag, sondern haben dank der Sendung tatsächlich ihre große Liebe kennengelernt. Für andere wiederum wird das Experiment Ehe zum Minusgeschäft.

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Um fortan noch bessere Matches zu garantieren und die Chancen auf ein Happy End zu erhöhen, wurden dieses Jahr bei „Hochzeit auf den ersten Blick“ neue Methoden im Matching-Prozess angewendet. Welche, das erfahrt ihr im Video:

Wie die ehemalige Sat.1-Sprecherin Diana Schardt 2014 in einem Interview mit Promiflash verraten hatte, kann die Teilnahme an dem Format bei manchen Kandidat*innen ziemlich ins Geld gehen: „Die Kosten der Scheidung tragen die Kandidaten.“ Wer bereits eine Scheidung hinter sich hat, weiß, dass dies kein Zuckerschlecken ist und für den ein oder anderen eine finanzielle Belastung darstellen kann. So müssen neben den Gerichtskosten auch Anwaltskosten bezahlt werden – Summen im vierstelligen Bereich sind dabei keine Seltenheit. Dank eines zuvor abgeschlossenen Ehevertrags fällt zumindest die Belastung einer Unterhaltszahlung weg.

Doch warum lassen sich heiratswillige Singles auf dieses finanzielle Risiko ein? Neben der Hoffnung, dank den Expert*innen endlich die Liebe ihres Lebens zu finden, spielt womöglich auch ein anderer Faktor eine Rolle. Denn nicht nur die Kosten für die Trauung mit allem, was dazu gehört, sowie die Flitterwochen werden vom Sender übernommen. Diana Schardt verriet in dem Interview von 2014 zudem, dass alle Kandidat*innen darüber hinaus eine Aufwandsentschädigung erhalten, welche unabhängig vom Jawort ausgezahlt wird. Möglich wäre, dass diese also die Kosten der Scheidung, oder zumindest einen Großteil davon, abdeckt.

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Ob auch die heiratswilligen Singles der 11. Staffel bald einen Scheidungsanwalt benötigen, werden wir in den kommenden Wochen erfahren.

„Hochzeit auf den ersten Blick“ könnt ihr immer montags um 20:15 Uhr in Sat.1 sowie vorab auf Joyn sehen. Ihr habt einen Hang zu Romantik und liebt Liebesfilme? Dann dürfte dieses Quiz für euch sicher ein Leichtes sein:

Filmquiz für Romantiker: Wie heißt der Film hinter dieser Kuss-Szene?

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