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Nach Vorwürfen: „Tatort“-Klassiker wird nicht mehr gesendet

Nach Vorwürfen: „Tatort“-Klassiker wird nicht mehr gesendet
© IMAGO / Winfried Rothermel

1977 fuhr der „Tatort: Reifezeugnis“ eine der stärksten Quoten der gesamten Reihe ein und gilt heute als Klassiker der deutschen TV-Geschichte. Regisseur Wolfgang Petersen öffnete der Krimi die Tür nach Hollywood und auch für Nastassja Kinski bedeutete er den Durchbruch. Nun fordert die Schauspielerin, dass die im Film enthaltenen Nacktszenen mit ihr nicht mehr gesendet werden, da sie zum Zeitpunkt der Dreharbeiten erst 15 Jahre alt war.

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Jede Epoche des „Tatorts“ hat neben mancher Fließbandware auch Meilensteine hervorgebracht, die heute noch im Fernsehen wiederholt werden und ein großes Publikum ansprechen, denken wir etwa an die Krimis mit Kommissar Horst Schimanski alias Götz George aus den 1980er-Jahren. Etwas früher entstand der „Tatort: Reifezeugnis“, der die verbotene Beziehung eines Lehrers zu einer seiner Schülerinnen zum Thema hat. Gespielt wurde der Lehrer Helmut Fichte seinerzeit von Christian Quadflieg, die Rolle der im Film 17 Jahre alten Teenagerin Sina Wolf übernahm Nastassja Kinski, die im echten Leben während des Drehs zwei Jahre jünger war.

Den damaligen Sehgewohnheiten entsprechend handelt es sich bei dem „Tatort“ um einen verhältnismäßig ruhig erzählten Krimi, in dem der zuständige Kommissar Finke erst spät in das Geschehen eingreift. Entsprechend ergibt sich dadurch viel Raum für den eigentlichen Fall, in dem die Schülerin Sina einen ihrer Klassenkameraden im Affekt erschlägt, nachdem er sie zu sexuellen Handlungen zwingt, weil er zufällig von ihrem Verhältnis mit dem Pädagogen erfahren hat und droht, es öffentlich zu machen. Bebildert wird die Affäre zwischen Helmut Fichte und Sina Wolf auch mit einer Nacktszene der damals erst 15 Jahre alten Nastassja Kinski, was nicht nur aus heutiger Sicht Fragen über die Entstehung des Films aufwirft.

Kinski selbst will die Ausstrahlung der betreffenden Szenen nun untersagen lassen und hat den Rechtsanwalt Christian Schertz eingeschaltet, der darauf hinwies, dass seine damals minderjährige Mandantin ohne Begleitung am Set gewesen sei und hinzufügte, dass er es für ausgeschlossen halte, dass es seinerzeit zu einer rechtswirksamen Einwilligung zur Verwendung der Szenen gekommen sei, wie der Spiegel (via DWDL) berichtet. Von dieser Einschätzung unabhängig habe er eine mögliche Einwilligung für die Zukunft widerrufen.

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Die beliebtesten „Tatort“-Teams aus seiner langen TV-Geschichte findet ihr im Video.

NDR will vorläufig auf Ausstrahlung verzichten

Der für den „Tatort: Reifezeugnis“ verantwortliche NDR hat in einem Statement verkündet, dass aktuell eine juristische Prüfung stattfinde und keine Wiederholungen des Films geplant seien und bis zu einer abschließenden Klärung auch keine folgen werden. Mit anderen Lizenznehmern stehe man darüber hinaus im Austausch mit der Bitte, den  „Tatort: Reifezeugnis“ zumindest temporär aus entsprechenden Streaming-Plattformen zu entfernen.

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Ob es am Ende zu einem Gerichtsverfahren kommt und wie eine Entscheidung dann ausfallen könnte, ist derzeit zumindest aus laienhafter Betrachtung nicht absehbar. Wichtig ist nur, dass eine klare Trennung erfolgt zwischen der natürlich nach wie vor hohen künstlerischen Qualität des Films und der Tatsache, dass dafür Nacktaufnahmen mit einer 15-Jährigen gedreht und verwendet wurden. Für die juristische Bewertung genau dieser Tatsache darf die Klasse sowie die Popularität des „Tatorts“ keine Rolle spielen.

Wie gut ihr euch mit dem „Tatort“ auskennt, erfahrt ihr im Quiz.

„Tatort“-Quiz: Wie gut kennt ihr den Krimi-Dauerbrenner wirklich?

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