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Tata.to: Kinofilme kostenlos online in HD-Qualität im Stream anschauen – legal oder illegal?

Tata.to: Kinofilme kostenlos online in HD-Qualität im Stream anschauen – legal oder illegal?
© IMAGO / Westend61

Tata.to ist eine Streaming-Seite für Kinofilme, auf der man kostenlos und in HD Filme und Pay-TV-Sender wie Sky ansehen kann. Das umfassende Angebot von Tata.to wirft aber rechtliche Fragen auf.

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Wer hat es noch nicht erlebt: In den Kinos startet ein brandneuer Blockbuster, aber für einen Besuch fehlt einem sowohl das nötige Kleingeld als auch die Lust. Im Internetzeitalter locken in solchen Situationen dubiose Streaming-Seiten wie Tata.to. Doch sind die Streams dort legal, also strafrechtlich unbedenklich? Wir klären euch über die Rechtslage auf.

The Last of Us jetzt im Stream sehen

Es ist immer die selbe Leier, wenn ein neuer Film in deutschen Kinos startet: Kurz nach dem offiziellen Erscheinungsdatum dauert es nicht lange, bis unzählige Portale wie Tata.to, GoStream, GoMovies, SolarMovie, Putlocker, 123Movies, FMovies, BMovies, Movie8k, KKiste.to (ehemals Kinokiste), View4u.Co, Movie2k (jetzt Movie4k), KinoGer.com, Cine.to, HDfilme.tv oder streamcloud.me den Blockbuster kostenlos zum Streamen anbieten. Streams auf Tata.to wirken wie ein reizvolles Angebot, das viele nutzen, ohne sich jedoch schlau zu machen, ob sie auch als Nutzer gegen das Gesetz verstoßen. „Kenne Niemanden, der da jemals erwischt wurde“ oder „macht doch jeder“ sind dann beliebte Binsenweisheiten, die man von leichtsinnigen Nutzern von Tata.to vernimmt. Ob die Unbekümmertheit begründet ist und wie das Gesetz zu kostenlosen Streams von Kinofilmen und Pay-TV-Sendern steht, erklären wir euch in diesem Artikel.

Alternative Anbieter:

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Filme online kostenlos streamen - für User illegal? Laut EuGH-Urteil: Ja!

  • Die Betreiber von Seiten wie Tata.to oder HDfilme.tv machen sich strafbar, da sie geschützte Inhalte ohne Erlaubnis zur Verfügung stellen
  • Beim Streamen werden komprimierte Daten im Cache abgelegt
  • Urheber und viele Anwälte sind der Meinung, dass damit bereits eine illegale Kopie gegeben ist
  • Auch die Nutzung dieses Angebotes kann entgegen der vielbeschworenen rechtlichen Grauzone strafbar sein
  • Vor Gericht wurden User lange nicht verurteilt, da das Zwischenspeichern im Cache als flüchtig und begleitend eingestuft wurde - häufig kamen User mit einer Abmahnung davon
  • Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 26.04.2017 verpflichtet Nutzer jedoch, die Rechtswidrigkeit eines Streams im Vorfeld zu prüfen
  • Sicher und moralisch unbedenklich sind professionelle Video-on-Demand-Anbieter wie unter anderem NetflixAmazon Prime, Disney+ und Sky
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Tata.to - Der rechtliche Unterschied zwischen User und Anbieter

Die Betreiber von Tata.to begehen definitiv eine Straftat. Auf ihrem Portal werden Filme und Live-Streams von Bezahlsendern kostenfrei und öffentlich zur Verfügung gestellt, ohne dass die Urheber dafür eine Genehmigung erteilt haben. Diese ist nämlich stets kostenpflichtig, weswegen ihr bei seriösen Anbietern Geld bezahlen müsst. Die Streams, mit denen die Inhalte abgerufen werden können, sind zwar meist nicht direkt auf den Servern solcher Seiten, werden aber dort per Link zur Verfügung gestellt, was als Straftat gilt. Um zu klären, wie sich die Lage beim Nutzer verhält, müssen wir kurz erklären, was beim Streamen überhaupt geschieht.

Beim Streamen eines Films werden die nötigen Daten in komprimierter Form im Zwischenspeicher eures PCs abgelegt. Darauf greift euer Player zurück und gibt die Inhalte wieder, wodurch ihr sie ansehen könnt. Man könnte nun also argumentieren, dass für eine bestimmte Zeit geschützte Produkte auf eurem Rechner gespeichert werden - und genau dies tun Urheber und deren Anwälte auch. Denn laut § 16 des Urheberrechtsgesetz (UrhG) ist es ausschließlich dem Urheber erlaubt, Kopien seines Werkes zu erstellen. Somit wäre auch die Nutzung eines Streamingdienstes wie Tata.to strafbar. Und die Schlupflöcher sind seit dem EuGH-Urteil aus der vielbeschworenen Grauzone getilgt worden.

Das EuGH-Urteil im Video erklärt

Streams auf Tata.to: Greift das Recht auf Privatkopie?

Laut  § 53 des UrhG habt ihr das Recht, für den privaten und nicht-kommerziellen Gebrauch Vervielfältigungen anzufertigen. Allerdings greift hier die Einschränkung, dass ihr „nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet“. Lange wurde argumentiert, dass die Nutzer nicht wissen können, ob Tata.to solch eine Quelle darstellt, aber mal ehrlich: Jedem dürfte klar sein, dass die Seite definitiv in diese Kategorie fällt. Das Recht auf Privatkopie würde also nicht gelten, aber es gibt noch § 44 UrhG„Zulässig sind vorübergehende Vervielfältigungshandlungen, die flüchtig oder begleitend sind und einen integralen und wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens darstellen“. 

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Hier setzt das Urteil des EuGH an: Nutzer sind demnach verpflichtet, sich zu vergewissern, ob es sich bei einem Stream um eine solche „offensichtlich rechtswidrige“ Vorlage handelt. Die oft bemühte rechtliche Grauzone dürfte damit zur Verteidigung nicht mehr taugen. Bislang wurde Paragraf 44 UrhG bei Gerichtsentscheidungen berücksichtigt, weswegen gegen Nutzer für das Streamen von Seiten wie Tata.to selten negative Urteile ergingen. Urheber und Abmahnanwälte werten aber bereits die Daten im Cache als illegale Kopie, was Nutzer belasten würde. Die rechtliche Interpretation ist selbst unter Juristen sehr umstritten. Die neue Rechtssprechung wird es Nutzern von Tata.to jedoch deutlich schwerer machen, sich bei einer Abmahnung auf Unwissenheit zu berufen.

Tata.to: Alternative, legale Streams

Selbst wenn Nutzern von illegalen Streamingportalen wie Tata.to momentan keine plötzliche Abmahnwelle drohen mag, sollte man letztlich die Finger von solchen Angeboten lassen. Auch die User von rechtswidrigen Bundesliga- oder TV-Streams sind davon betroffen. Bedenkenlos sicher sind nur Streaming-Dienste wie Sky, Amazon Prime, Netflix oder eben der Gang ins Kino. Selbst wenn Moralpredigten kaum je gut ankommen: Ihr wollt immerhin von qualitativ hochwertigen Kinofilmen und Serien profitieren. Und damit deren Urheber diese auch in Zukunft realisieren können, müssen sie die hohen Kosten wieder einspielen können – und die Betreiber von Tata.to zahlen an die Urheber natürlich nichts.

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Noch ein kurzer Epilog zum Thema File-Sharing: Davon raten wir dringend ab, da bei diesem Vorgang eine dauerhafte Kopie der Filme auf eurem Computer hinterlegt wird, was zweifellos illegal ist und schon vor dem EuGH-Urteil war. Hierbei müsst ihr dann auch häufig mit empfindlichen Geldstrafen rechnen, die gerne mal den vierstelligen Bereich erreichen können.

Das große Kino-Quiz 2022: Erkennt ihr die Filme anhand eines Bildes?

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