Das Kammergericht in Berlin hat festgestellt, dass Netflix eine Klausel in den Nutzungsbedingungen nicht korrekt verwendet. Dabei soll es um die Preiserhöhung gehen.
Aktuell hat Netflix mit dem Coronavirus zu tun und muss unter anderem die Dreharbeiten seiner zwei wichtigsten Serien verschieben. Es handelt es sich um „The Witcher“ und „Stranger Things“. Jetzt könnte ein weiterer Vorfall zum Verhängnis für den Streamingdienst werden.
Netflix ist für seine drei verschiedenen Bezahlmodelle bekannt. Es gibt einmal das Basis-Abo (7,99 Euro), das Standard-Abo (11,99 Euro) und das Premium-Abo (15,99 Euro). In den letzten Jahren kam es vor, dass Netflix seine Preise für seine Abos etwas erhöht hat, zuletzt im April 2019. Nun könne der Streaming-Anbieter die Möglichkeit verlieren, den Preis künftig erneut zu erhöhen. Laut heise online sind dafür die Nutzungsbedingungen ausschlaggebend, in der eine Klausel es theoretisch ermöglicht, die Preise willkürlich zu erhöhen, ohne einen nachvollziehbaren Grund zu nennen.
Die Verbraucherzentrale hat Klage eingereicht, als sie bemerkte, dass eine Formulierung in den Nutzungsbedingungen nur sehr vage klingt. So steht in den Netflix-Nutzungsbedingungen folgendes: „Unser Abo-Angebot und die Preise für den Netflix-Dienst können sich gelegentlich ändern.“ Netflix argumentierte, dass Nutzer*innen 30 Tage vorher Zeit hätten, das Abonnement zu kündigen, doch diese Option änderte für das Gericht nichts an der schwammigen Formulierung.
Hier gibt es einige Netflix-Mini-Serien, die ihr euch unbedingt anschauen solltet:
Zahlungspflichtiger Button von Netflix soll nicht erlaubt sein
Das Kammergericht befand, dass den Preiserhöhungen von Netflix laut eigener Nutzungsbedingungen die Legitimation fehle. Sie seien beliebig, was nicht zulässig ist, da Netflix keine Faktoren nenne, mit denen das Unternehmen die jeweiligen Preissteigerungen begründe. Genau das müsse Netflix laut geltendem Recht aber tun. Die Option, der Kunde könne bei der Ankündigung einer Preiserhöhung rechtzeitig kündigen, hat auf die beliebige Formulierung für das Gericht keinen Einfluss und dient nicht als Rechtfertigung.
Neben der ungenauen Formulierung bezüglich der Preiserhöhung soll Netflix auch den zahlungspflichtigen Bestellbutton ändern. Dieser müsse eindeutiger gekennzeichnet sein. Bislang steht auf dem Button lediglich: „Mitgliedschaft beginnt kostenpflichtig nach Gratismonat“. Laut Gericht muss die Formulierung genauer sein und kennzeichnen, dass man „zahlungspflichtig bestellt“.
Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Netflix kündigte aber bereits an, dagegen vorgehen zu wollen.
Wie gut ihr euch wirklich mit Netflix auskennt, könnt ihr hier beweisen: