Ist das Streamen auf KKiste.to illegal? Wir klären euch über die rechtliche Lage auf.
Es ist immer das Gleiche, wenn ein neuer Film in deutschen Kinos startet: Kurz nach dem offiziellen Release wird es nicht lange dauern, bis Portale wie KKiste.to, Oakmovies, Subsmovies, Putlocker, GoStream, 123Movies, SolarMovie, Movies123, FMovies, Streamworld, Movie8k, View4u.co, Movie2k, Movie4k, KinoGer.com oder BMovies den Blockbuster kostenlos zum Streamen anbieten. Streams auf Kinokiste klingen nach einem verlockenden Angebot, das viele nutzen, ohne sich wirklich über mögliche Gesetzesverstöße zu informieren. „Hab gehört, dass es legal sein soll“, „machen doch eh alle“, „mich erwischen die schon nicht“ sind dann gängige Plattitüden, die man von unbekümmerten Nutzer*innen von KKiste.to zu hören bekommt. Doch die Sorglosigkeit ist nicht ungefährlich, denn laut eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes vom April 2017 ist auch die Nutzung solcher Streaming-Seiten illegal.
Ihr seid auf der Suche nach dem richtigen Streamingdienst? Wir haben die großen Anbieter miteinander verglichen. Schaut euch jetzt das Video an und findet heraus, welcher Streamingdienst zu euch passt:
Bitte nutzt nun mehr denn jemals ausschließlich die legalen Optionen, um euch mit Entertainment zu versorgen. Abgesehen davon, dass spezialisierte Kanzleien auch nicht schlafen und es kein Problem ist, euch aus dem Home-Office heraus abzumahnen, ist es auch enorm unsolidarisch, in einer Zeit, in der Kinos, Verleiher, Produzent*innen, Schauspieler*innen und Techniker*innen jeder Art gerade vor nie gekannten finanziellen Problemen stehen. Wer jetzt auf Kinox.to, movie4k und Co. zu finden ist, macht sich nicht nur strafbar nach geltendem EU-Recht, sondern ist auch mitverantwortlich für die finanzielle Notlage, in die Künstler*innen und Schaffende aus der kreativen Branche im schlimmsten Fall geraten könnten.
Kinofilme und Serien auf KKiste für User illegal? Laut EuGH-Urteil: Ja!
- Die Verantwortlichen hinter Seiten wie Kkiste.to, Kkiste.ag, Europix, Yesmovies, Movie4k, de.DDL.me, Tata.to , Cine.to oder HDfilme.tv begehen definitiv eine Straftat, da sie geschützte Inhalte ohne Erlaubnis zur Verfügung stellen.
- Beim Streamen werden komprimierte Daten im Zwischenspeicher abgelegt.
- Urheber und Anwälte argumentieren, dass damit bereits eine illegale Kopie angefertigt wird.
- Auch die Nutzer dieses Angebotes können entgegen der oft beschworenen gesetzlichen Grauzone rechtlich belangt werden.
- Vor Gericht wurden Nutzer lange Zeit nicht verurteilt, da das Zwischenspeichern im Cache als flüchtig und begleitend eingestuft wurde - häufig blieb es bei einer Abmahnung.
- Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 26.April 2017 verpflichtet User jedoch, die Rechtswidrigkeit eines Streams im Vorfeld zu prüfen.
- Sicher und moralisch unbedenklich sind professionelle VoD-Anbieter.
Soweit die Kurzfassung, im folgenden Video noch einmal anschaulich von Jurist Christian Solmecke dargelegt. Weiter unten stürzen wir uns in die Paragrafen.
EuGH-Urteil im Video erklärt
Legale Alternativen zu KKiste.to & kkiste.ag
Selbst wenn Usern von illegalen Streamingportalen wie Kinokiste momentan keine plötzliche Abmahnwelle drohen mag, sollte man letztlich die Finger von den üblichen Verdächtigen lassen. Auch die Nutzer von rechtswidrigen Bundesliga- oder TV-Streams sind davon betroffen. Eindeutig sicher sind nur Streaming-Dienste oder eben der Gang in den Kinosaal. Auch wenn moralische Predigten selten gut ankommen: Ihr wollt immerhin von den qualitativ hochwertigen Kinofilmen und Serien profitieren, und damit Urheber diese auch in Zukunft finanzieren können, müssen sie die immensen Kosten natürlich wieder einspielen können. Die Betreiber von KKiste/Kinokiste zahlen an die Urheber natürlich keinen Cent.
Noch ein kurzer Nachtrag zum File-Sharing: Davon solltet ihr absolut die Finger lassen, da bei diesem Vorgang eine dauerhafte Kopie der Filme auf eurem Rechner hinterlegt wird, was zweifellos strafbar ist und auch schon vor dem EuGH-Urteil war. Hierbei müsst ihr dann auch häufig mit empfindlichen Geldstrafen rechnen, die gerne mal in den vierstelligen Bereich gehen können. Vierstellig vor dem Komma versteht sich.
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- AppleTV+
- PlutoTV
- waipu.tv
- Netzkino
und natürlich die Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Sender
Kinokiste.to - Der rechtliche Unterschied zwischen Nutzer und Betreiber
Fangen wir zunächst mit dem rechtlich eindeutigen Fall an: Die Betreiber von KKiste.to/Kinokiste begehen definitiv eine Straftat. Auf ihrem Portal werden Filme und Serien kostenfrei und öffentlich zur Verfügung gestellt, ohne dass die Urheber dafür eine Erlaubnis erteilt haben. Diese ist nämlich in der Regel kostenpflichtig, weswegen ihr bei seriösen Anbietern Geld bezahlen müsst. Die Streams, mit denen die Inhalte abgerufen werden können, sind zwar nicht direkt auf solchen Seiten, werden aber dort zur Verfügung gestellt, was als Straftatbestand ausreichend ist. Um zu klären, wie sich die Lage beim Nutzer verhält, müssen wir kurz erklären, was beim Streamen überhaupt geschieht.
Streamt ihr einen Film oder eine Serie, werden die nötigen Daten in komprimierter Form im Zwischenspeicher eures PCs abgelegt. Darauf greift letztlich euer Player zurück und gibt euch die Inhalte wieder, wodurch ihr sie sehen könnt. Man könnte nun also argumentieren, dass für eine bestimmte Zeit geschützte Produkte auf eurem PC gespeichert werden - und genau dies tun Urheber und deren Rechtsvertreter. Denn laut § 16 des Urheberrechtsgesetz (UrhG) hat eben nur der Urheber das Recht, Kopien seines Werkes zu erstellen. Folglich wären auch Nutzer straffähig. Und die Schlupflöcher sind seit dem EuGH-Urteil aus der viel beschworenen Grauzone verschwunden.
Streams auf KKiste.to & kkiste.ag: Recht auf Privatkopie?
Laut § 53 des UrhG habt ihr das Recht, für den privaten und nicht-kommerziellen Gebrauch Vervielfältigungen anzufertigen. Dies geht allerdings mit der Einschränkung einher, dass ihr „nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet“. Lange wurde argumentiert, dass die Nutzer nicht wissen können, ob KKiste.to solch eine Quelle darstellt, aber wenn wir ehrlich sind, dürfte jedem klar sein, dass die Seite definitiv in diese Kategorie fällt. Das Recht zur Privatkopie würde also nicht greifen, aber es gibt noch § 44 UrhG: „Zulässig sind vorübergehende Vervielfältigungshandlungen, die flüchtig oder begleitend sind und einen integralen und wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens darstellen“.
Genau an diesem Punkt setzt das Urteil des EuGH an: Nutzer sind demnach verpflichtet zu prüfen, ob es sich bei einem Stream um eine solche „offensichtlich rechtswidrige“ Vorlage handelt. Die viel bemühte rechtliche Grauzone dürfte damit zur Verteidigung nicht mehr greifen. Bislang wurde dieser Paragraf 44 UrhG bei Gerichtsentscheidungen berücksichtigt, weswegen Nutzer für das Streamen von Seiten wie Kinokiste.to noch nicht belangt wurden. Urheber und Abmahnanwälte werten aber bereits die Daten im Zwischenspeicher als illegale Kopie, was Nutzer belasten würde. Die rechtliche Interpretation ist selbst unter Juristen äußerst umstritten; je nachdem, welches Anliegen sie vertreten. Die neue Rechtssprechung wird es Nutzern von Kkiste.to/Kinokiste und ähnlichen Streaming-Anbietern jedoch erheblich erschweren, sich im Falle einer Abmahnung auf Unwissenheit herauszureden.