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Netflix Geld zurück: Was ist an dem Gerücht wirklich dran?

Netflix Geld zurück: Was ist an dem Gerücht wirklich dran?
© IMAGO / phototek

Muss Netflix seinen Nutzer*innen tatsächlich Geld zurückzahlen oder steht das Gesetz auf der Seite der Streamingplattform? Wir verraten euch die Details.

Der erfolgreiche Streamingdienst Netflix trumpft jährlich mit immer mehr Eigenproduktionen auf. Neben US-Filmen und -Serien taucht die Plattform auch immer tiefer in internationale Gewässer ein. So erfreuten sich Nutzer*innen bereits über Serien wie „Squid Game“ und „Dark“ oder Filme wie „The Irishman“ und die Action-Komödie „Red Notice“. Hochkarätige Schauspieler*innen und aufwendige Produktionen müssen jedoch finanziert werden, weswegen der Streamingdienst in den letzten Jahren regelmäßig die Abo-Preise angepasst hat.

Zwei Streamingdienste in einem: Mit dem Entertainment Plus Paket alle Netflix- und Sky-Inhalte streamen

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände-Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. hat beim Landgericht Berlin aufgrund der einseitigen Erhöhung Klage eingereicht. Der Streamingdienst habe scheinbar ohne die Einwilligung der Nutzer*innen die Abo-Preise erhöht. Daraufhin entschied das Landgericht die Preiserhebungen für unwirksam (via test.de). Durch eine Netflix-Sprecherin wurden wir darüber informiert, dass die Erhöhung jedoch nicht ohne die Zustimmung der Abonnent*innen eingeholt wurde:

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„Bei Preiserhöhungen in Deutschland haben wir die Zustimmung unserer Mitglieder eingeholt. Preiserhöhungen erfolgten nicht auf Grundlage der Klausel in unseren Nutzungsbedingungen, die Gegenstand des laufenden Gerichtsverfahrens ist. Die Wirksamkeit unserer Preiserhöhungen steht daher nicht in Frage.“

Auf was sich Netflix-Nutzer*innen dieses Jahr freuen dürfen, verrät unser Video:

Urteil noch nicht rechtskräftig

In den Nutzungsbedingungen erklärt die Streamingplattform, dass sie die Abopreise in ihrem „billigen Ermessen“ ändern können, um sie den Änderungen ihrer Gesamtkosten anzupassen (siehe Test.de). Laut Netflix sind besagte Änderungen jedoch nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Nutzer*innen entstanden. Die Klausel wurde also gar nicht angewendet, weshalb der Streamingdienst Berufung eingelegt hat.

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Kund*innen können ihre Forderung auf Rückzahlung aber dennoch einreichen. Die Rechtsexpert*innen der Stiftung Warentest gehen davon aus, dass sowohl der Bundesgerichtshof als auch das für den Fall zuständige Kammergericht Berlins das Urteil des Berliner Landgerichts bestätigen werden.

Netflix-Rückerstattung: So geht`s

Netflix Abonnent*innen können also ihr Glück versuchen und die durch die Erhöhung entstandene Differenz zurückverlangen. Hierfür empfehlen wir euch, den Musterbrief der Stiftung Warentest auszufüllen und an den Netflix-Kundenservice weiterzuleiten.

Wie viel ihr letztendlich zurückfordern könnt, hängt ganz vom Beginn des Abos ab. Wer bis Ende 2016 ein Abonnement abgeschlossen hat, kann über 200 Euro erhalten. Wurde das Abo erst ab 2017 oder zu einem späteren Zeitpunkt abgeschlossen, variiert die Rückerstattung. Es wird schließlich der Grundpreis nach Abschluss des Vertrags berücksichtigt. Wer sich erst im vergangenen Jahr bei Netflix angemeldet hat und zu den neuen Abo-Preisen streamt, wird keinen Nachlass erhalten.

Achtung: Die Stiftung Warentest verweist darauf, dass mit der Einforderung ein Risiko einhergeht. Muss der Streamingdienst die Langzeitkund*innen entschädigen, besteht die Chance, dass ihnen im Anschluss gekündigt wird. Nutzer*innen können sich dann womöglich wieder anmelden und die neuen Abo-Preise bezahlen. Wer an dem persönlichen Algorithmus festhält, sollte es sich also noch mal überlegen.

Wöchentliche Neustarts der Streamingplattform empfehlen wir hier:

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