Am 17. Juli 2018 verkündete das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe das lange erwartete Urteil zum Rundfunkbeitrag in Deutschland (ehemals GEZ-Gebühren), der seit 2013 in Kraft ist. Wir verraten euch, was ihr nach dem Urteil des BVerfG über den Rundfunkbeitrag wissen müsst.
Nach dem BVerfG-Urteil: Das müsst ihr über den Rundfunkbeitrag wissen
Seit 2013 gilt für alle Haushalte in Deutschland: Der Rundfunkbeitrag von 17,50€ ist verpflichtend für jeden Haushalt, unabhängig von der Anzahl der Empfangsgeräte, wie es zuvor noch bei der GEZ-Gebühr der Fall war.
Nach dem BVerfG-Urteil: Das müsst ihr über den Rundfunkbeitrag wissen
Der Autovermieter Sixt und mehrere Privatpersonen hatten gegen die wohl unbeliebteste Gebühr Deutschlands geklagt. Die Klage schaffte es bis vor das Verfassungsgericht in Karlsruhe.
Nach dem BVerfG-Urteil: Das müsst ihr über den Rundfunkbeitrag wissen
Das Bundesverfassungsericht entschied: Die Länder sind berechtigt, den Rundfunkbeitrag je Haushalt zu erheben – er ist verfassungskonform, also mit dem Grundgesetz vereinbar.
Nach dem BVerfG-Urteil: Das müsst ihr über den Rundfunkbeitrag wissen
Artikel 3 des Grundgesetzes – der Gleichheitssatz – wird ebenso laut BVerfG-Urteil nicht berührt: Da es beim Rundfunkbeitrag nur um die Möglichkeit des Empfangs gehe, mache es keinen Unterschied, dass der Beitrag für Haushalte bezahlt werden muss, in denen keine Empfangsgeräte stehen. Auch ob es sich um einen Single-Haushalt handelt oder um eine Wohnung mit mehreren Bewohnern, ist laut Urteil nicht wesentlich.
Nach dem BVerfG-Urteil: Das müsst ihr über den Rundfunkbeitrag wissen
Auch Sixt muss eine Niederlage einstecken: Die Nutzung von Radioempfang in Mietwägen ist ein eindeutiger Vorteil für die Kunden, der Rundfunkbeitrag für jedes Auto also weiterhin verpflichtend.
Nach dem BVerfG-Urteil: Das müsst ihr über den Rundfunkbeitrag wissen
Die gute Nachricht, die allerdings nicht besonders viele Beitragsszahler betreffen dürfte, betrifft die Zweitwohnsitz-Regelung: Das Bundesverfassungsgericht befand, dass sich Personen, die für zwei Wohnungen bezahlen, sich ab sofort von der doppelten Zahlung befreien lassen dürfen. Sie müssen den Rundfunkbeitrag ab sofort nur einmal bezahlen.
Nach dem BVerfG-Urteil: Das müsst ihr über den Rundfunkbeitrag wissen
Es bleibt also dabei: 17,50€ pro Haushalt sind weiterhin in Deutschland zu bezahlen, nun auch mit dem Siegel des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe.
Nach dem BVerfG-Urteil: Das müsst ihr über den Rundfunkbeitrag wissen
Die letzte Hoffnung ist der Blick nach Brüssel – auch dem Europäischen Gerichtshof liegt der Fall des deutschen Rundfunkbeitrags zur Prüfung vor. Wenn der EuGH entscheiden sollte, dass der Beitrag geltendem EU-Recht widerspricht, könnte noch einmal frischer Wind in die Sache kommen.